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Krankenkasse und Vorsorge: was vergütet wird


07.11.2011 12:42:02
Die wichtigsten Kontrolluntersuchung zur Früherkennung gewisser Krankheiten werden von Ihrer Grundkrankenkasse erstattet. Was zum Beispiel die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebs betrifft, so wird Frauen normalerweise während der ersten zwei Jahre ein jährlicher Besuch beim Gynäkologen vergütet, danach, sofern keine Probleme auftreten, ein Besuch alle drei Jahre. Die Vergütung beinhaltet auch einen Krebsabstrich. Die über 50-Jährigen können alle zwei Jahre auf Kosten der Versicherung eine Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung machen lassen, aber nur im Rahmen einer kantonalen Brustkrebsfrüherkennungskampagne (Screening-Mammographie). Doch wenn ein Familienmitglied von dieser Krebsform betroffen ist, wird Ihnen eine jährliche Kontrolluntersuchung erstattet. Sei einigen Jahren wird auch, als Vorsorgemassnahme für Gebärmutterkrebs, die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei jungen Mädchen von der Grundkrankenversicherung vergütet.

Was andere Impfungen betrifft, so sollten Sie wissen, dass Ihre Grundkrankenversicherung die Kosten für alle vom Bundesamt für Gesundheit vorgesehene Impfungen für Kinder und Jugendliche übernimmt. Kleinkinder bis zu schulpflichtigen Alter kommen in den Genuss einer Rückerstattung einer gewissen Anzahl von Arztbesuchen, um ihre Gesundheit und ihr normales Wachstum zu kontrollieren. Senioren und Risikogruppen, bei denen eine Grippe zu Komplikationen führen könnte, erhalten die Kosten für einen Grippeimpfung zurückerstattet.

Zögern Sie nicht, Ihren Arzt für eine Vorsorgeuntersuchung aufzusuchen : wenn er der Meinung ist, dass Ihr Gesundheitszustand häufigere Kontrollen benötigt, weil Sie eine Pathologie entwickelt haben oder entwickeln könnten, so werden diese Folgekontrollen auch vergütet.

Quelle: krankenkassenvergleich-praemien.ch, November 2011

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