22.06.2012 12:20
Wenn Sie Ferien im Ausland geplant haben, sollten Sie Ihrem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls besondere Beachtung schenken. Sie arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber? In diesem Fall sind Sie für alle beruflichen und privaten Unfälle in der Schweiz und auf der ganzen Welt gedeckt. Sie müssen also nicht bei Ihrer Krankenversicherung eine spezielle Unfallversicherung abschliessen. Falls Sie aber weniger als acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten, deckt dieser nur Ihre Berufsunfälle, das bedeutet alle Unfälle am Arbeitsplatz sowie alle Unfälle, die sich auf dem Weg zu oder von der Arbeit ereignen. In diesem Fall, aber auch wenn Sie freiberuflich tätig sind oder keiner lukrativen Arbeit nachgehen, müssen Sie, wenn Sie sich bei Unfällen während der Ferien schützen möchten, eine spezielle Unfalldeckung bei einer Krankenkasse abschliessen. Während Ihrer Reise müssen Sie Ihre Versicherungskarte mit sich tragen, damit Sie nicht bei einem Unfall oder einer Krankheit die Kosten für eventuelle medizinische Leistungen auslegen müssen.
Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen den Leistungen, die von der Unfallversicherung des Arbeitgebers gewährt werden und den Garantien einer bei einer Krankenkasse abgeschlossenen Unfallversicherung. Ihr Arbeitgeber versichert Sie im Rahmen des Gesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und Sie haben im Schadensfall weder eine Franchise, noch eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Wenn Sie eine Unfallversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen haben, müssen Sie, genau wie im Krankheitsfall, eine Franchise und eine Selbstbeteiligung übernehmen.
Ganz gleich, ob Sie jetzt von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse gedeckt sind: die bei einem Unfall im Ausland gewährten Leistungen können manchmal sehr teuer sein. Im Allgemeinen werden sie von den Versicherungen bis zum Doppelten des Betrages, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, erstattet. Ausserdem sind manche Leistungen (z.B. Rückführung) nicht systematisch gedeckt. Die Versicherung Ihres Arbeitgebers kann unter Umständen eine solche Deckung enthalten, aber Sie sollten sich auf jeden Fall erkundigen, ob dies auf Ihren Fall zutrifft. Wenn Sie in ein Land mit besonders hohen Gesundheitskosten reisen (z. B. die USA oder Japan), empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden, um genau zu erfahren, was im Falle eines Unfalls gedeckt ist und, falls nötig, eine private Unfallversicherung abzuschliessen, die Ihnen eine erweiterte Deckung garantiert.
Quelle: Krankenkasse, Patrick Ducret
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