Sie können Ihre Krankenversicherung für einen Wechsel zu KLuG am Jahresende kündigen, müssen jedoch bis zum 30. November (Eingangsdatum beim Versicherer) eine schriftliche Kündigung an Ihre aktuelle Krankenkasse senden.
Beachten Sie, dass Ihre aktuelle Krankenkasse Ihnen bis Ende Oktober die Höhe Ihrer Prämie für das folgende Jahr mitteilen muss, damit Sie Ihre Versicherung rechtzeitig kündigen können, wenn Sie mit der Offerte nicht einverstanden sind. Unser Vergleich hilft Ihnen dabei, die Krankenkassenprämien verschiedener Versicherer zu vergleichen, um die für Sie am besten geeignete Versicherung zu wählen.