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12.10.2012 07:29
Sie sind neu in unserem Land, um hier zu leben und zu arbeiten? Wussten Sie, dass eine Ihrer ersten Verpflichtungen darin besteht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern? Es handelt sich in der Tat um eine gesetzliche Verpflichtung: jede in der Schweiz wohnhafte Person muss krankenversichert sein, und das gleich nach ihrer Ankunft in der Schweiz. In unserem Land ist nämlich eine Krankenversicherung für alle Einwohner obligatorisch, unabhängig von deren Nationalität. Diese Verpflichtung gilt, wenn Sie Ausländer sind und eine Aufenthaltsbewilligung für mindestens drei Monate besitzen, aber auch, wenn die Bewilligung von kürzerer Dauer ist, sofern die Versicherung in Ihrer Heimat nicht die gleichen Leistungen deckt wie eine Schweizer Versicherung. Sie erwarten ein Baby zum Jahresende oder für 2013 und wohnen in der Schweiz? Unabhängig davon, ob Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht, können Sie sofort die Krankenkassenprämien vergleichen, um Ihren Säugling ab seiner Geburt zu versichern: für das Neugeborene muss nämlich innerhalb einer Frist von drei Monaten eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden! Ausserdem ist es in Ihrem eigenen Interesse, dass Ihr Kind von Geburt an versichert ist, denn bei eventuell auftretenden Gesundheitsproblemen können schnell hohe Kosten entstehen. Im Allgemeinen bringt ein Verzug beim Beitritt in eine Krankenkasse die rückwirkende Prämienzahlung über die Zeitdauer mit sich, in der der Versicherungsnehmer nicht geschützt war. Ausserdem riskiert man, dass man für eventuelle Gesundheitsprobleme während dieser Periode nicht erstattet wird. Warten Sie also nicht zu lange, um eine Police abzuschliessen. Wenn Sie denken, dass Sie vielleicht von einem Beitritt befreit sein könnten, zum Beispiel wenn Sie sich in der Schweiz für eine Ausbildung oder Weiterbildung aufhalten und in Ihrem Heimatland versichert sind, dürfen Sie trotzdem nicht vergessen, sich bei den kantonalen Behörden anzumelden, um zu prüfen, ob Sie wirklich von einer Befreiung profitieren können. Sie finden alle notwendigen Informationen auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit. In der Schweiz ist die Krankenversicherung nicht fakultativ: vernachlässigen Sie diese gesetzliche Verpflichtung nicht! Quelle: Krankenkassenvergleich-Prämien.ch, Patrick Ducret
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Abgesendet von: Peter K.