Krankenkasse und Präventionsmassnahmen: Ihre Krankenkasse hilft Ihnen!

Vorsorgen ist besser als heilen: das gilt nicht nur für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihre Gesundheitskosten. Aus diesem Grund beinhalten die Leistungen der Grundversicherung eine Anzahl von Präventionsmassnahmen.

09.11.2012 10:41

Die Krankenkassen vergleichen und die billigste Versicherung für 2013 wählen, kann Ihnen beträchtliche Ersparnisse einbringen. Und was die Leistungen betrifft, haben Sie nichts zu befürchten: für die Grundversicherung sind diese bei allen Versicherern gleich. Zu den obligatorisch erstatteten Leistungen gehören auch eine Reihe von Untersuchungen, Kontrollen und Behandlungen zur Prävention von schweren Krankheiten. Manche dieser Massnahmen werden vergütet, wenn Sie im Rahmen einer kantonalen Präventionskampagne stattfinden. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, z.B. auf Grund einer familiären Vorgeschichte oder einer chronischen Pathologie, haben Sie ein Anrecht auf zusätzliche Leistungen. Hier zwei Fälle, bei denen die Präventionsmassnahmen von der Grundversicherung übernommen werden.

Die wichtigsten Impfungen werden automatisch von der Grundversicherung erstattet. Es handelt sich in erster Linie um die Basisimpfungen für Neugeborene und Kleinkinder, die im Impfplan des BAG vorgesehen sind, d.h. um die Papilloma-Impfung bei jungen Mädchen (Prävention gegen Gebärmutterhalskrebs) und die Grippeimpfung, die Senioren und chronisch Kranken vergütet wird. Für spezifischere Impfungen, zum Beispiel vor einer Auslandsreise, muss man sich an seine Zusatzversicherung werden, um zu erfahren, ob sie diese Art Impfungen teilweise übernimmt.

Die Brustkrebsfrüherkennung ist für Frauen sehr wichtig, deshalb wird sie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstützt. Sie erstattet die ersten beiden jährlichen Kontrollen beim Gynäkologen (inklusive Krebsabstrich), sowie eine Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr kommt alle zwei Jahre eine Mammographie dazu. Falls in der Familie des Versicherten Fälle von Krebserkrankungen vorgekommen sind und eine grössere Kontrolle angebracht ist, übernimmt die Grundversicherung auch die Kosten für weitere Untersuchungen.

Kinder profitieren ab der Geburt und bis zum Schulalter von der Erstattung einer gewissen Anzahl von Kontroll- und Präventionsuntersuchungen.
Doch das sind noch nicht alle Präventionsmassnahmen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstattet werden! Besuchen Sie das Online-Portal des BAG, um den vollständigen Leistungskatalog einzusehen!

Quelle: Krankenkassenvergleich-praemien.ch, Patrick Ducret

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