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10.11.2011 12:50
Sie haben sich entschlossen, Ihre Krankenkasse zu wechseln. Was die Grundversicherung betrifft, ist das Vorgehen ganz einfach. Sie haben keine Ablehnung Ihrer Wunschversicherung aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustands zu befürchten: Das Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet den Versicherer, Sie aufzunehmen. Sie müssen nur noch Ihren Versicherungsvertrag bei Ihrer alten Versicherung kündigen. Wir empfehlen Ihnen, damit nicht bis zum letzten Moment zu warten! Die Kündigungsfrist ist auf den 30. November festgesetzt, aber es ist nicht der Poststempel, der massgeblich ist. Spätestens am 30. November muss der Versicherer bereits Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben! Sie haben noch nicht die Leistungen der verschiedenen Versicherungen miteinander verglichen und Ihr Sparpotenzial geprüft? Noch haben Sie Zeit: Kommen Sie auf unseren Krankenversicherungsvergleich. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln möchten, ist ein bisschen mehr Vorsicht geboten. Es kann nämlich passieren, dass der gewünschte Versicherer Ihren Beitragsantrag nicht akzeptiert oder nur akzeptiert, wenn Sie bereit sind, seinen Bedingungen bezüglich gewisser Pathologien oder Behandlungen zuzustimmen. Aus diesem Grund muss man immer die schriftliche Beitrittserklärung seiner neuen Versicherung haben, bevor man eine bestehende Zusatzversicherung kündigt. Was die Fristen betrifft, so sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag prüfen! Die Fristen für die Kündigung einer Zusatzversicherung unterscheiden sich nämlich von der Kündigung einer Grundversicherung und können auch je nach Leistungserbringer unterschiedlich sein. Für alle Informationen über die Zusatzversicherungen steht Ihnen unser Vergleicher zur Verfügung. Quelle: Krankenkasse-Prämien.ch, November 2011
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Abgesendet von: Peter K.