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31.10.2011 15:39
Bei einem Unfall hängt Ihre Kostenbeteiligung auch von Ihrem beruflichen Status ab. Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind und mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber gemäss dem UVG (Gesetz über die Unfallversicherung) verpflichtet, Sie zu versichern. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich selber bei Ihrer Krankenversicherung gegen Unfall versichern. Das gilt auch, wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, denn in diesem Fall sind Sie nur gegen berufliche Unfälle gedeckt und müssen folglich bei Ihrer Krankenkasse eine zusätzliche Versicherung gegen nicht berufliche Unfälle abschliessen. In beiden Fällen müssen Sie stets Ihre Franchise und Ihren Selbstbehalt bezahlen. Quelle: krankenkassenvergleich-praemien.ch, Oktober 2011
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Abgesendet von: Hermann M.