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01.11.2011 10:48
Der Selbstbehalt für Medikament beträgt normalerweise 10%, genau wie für andere Leistungen. Allerdings gibt es da eine Ausnahme. Wenn Sie ein Originalmedikament wählen, obwohl es ein Generikamedikament gibt, das im Vergleich mit dem von Ihnen gewählten Medikament (mindestens) 20% teurer ist, müssen Sie dem Versicherer nicht 10%, sondern 20% Selbstbehalt zahlen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Liste der betroffenen Medikamente zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der Behörde. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen speziell das Originalmedikament verschrieben hat. Quelle: Krankenkassenvergleich-Prämien.ch, November 2011
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Abgesendet von: Peter K.