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26.10.2011 14:06
Die Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung fallen nicht unter Franchise und Selbstbehalt. Das bedeutet, dass, sobald eine Schwangerschaft festgestellt wird und bis zur Entbindung, alle Gesundheitskosten in Verbindung mit der Mutterschaft dem Versicherungsnehmer zu 100% zurückerstattet werden. Doch aufgepasst: das betrifft nur alle Kosten im Zusammenhang mit einer normalen Mutterschaft. Zwar wird ein Kontroll-Ultraschall vollumfänglich zurückerstattet, doch die Verschreibung eines Medikaments, ein Spitalaufenthalt oder Therapiemassnahmen, die ihre Ursache in einem während der Schwangerschaft unerwartet aufgetretenen Problem haben, fallen unter die Kostenbeteiligung. Quelle: krankenkassenvergleich-praemien.ch, Oktober 2011
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Abgesendet von: Hermann M.