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01.10.2014 06:10
Sind Sie doppelt unfallversichert? Dies trifft nämlich auf zahlreiche Versicherungsnehmer zu. Hier alle Punkte, die Sie prüfen sollten, um eine Überversicherung zu vermeiden. Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) legt fest, dass, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, dieser verpflichtet ist, Sie für berufliche und nicht berufliche Unfälle zu decken. Doch wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie nur bei beruflichen Unfällen versichert. Zu beruflichen Unfällen zählen während der Arbeit, aber auch Unfälle, die auf dem Weg von oder zur Arbeit passieren. Ausserhalb dieses professionellen Rahmens sind Sie dann folglich nicht versichert. Für eine vollständige Unfalldeckung sollten Sie sich also zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse versichern. Vergleichen Sie jetzt die Krankenversicherungen! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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Abgesendet von: Hermann M.