03.10.2013 07:14
Gemäss dem Schweizer Gesetz, muss sich jeder, der in der Schweiz lebt, bei einer Krankenkasse einschreiben. Auch folgende Fälle sind davon betroffen: Ausländer mit einer mindestens dreimonatigen Aufenthaltsbewilligung und Ausländer, die in der Schweiz für eine Dauer von weniger als drei Monaten arbeiten und über keine gleichwertige Krankenversicherung verfügen, müssen ebenfalls obligatorisch eine Krankenversicherung abschliessen. Ein Kind, das in der Schweiz zur Welt kommt und hier aufwächst, muss unbedingt innerhalb 3 Monaten nach seiner Geburt krankenversichert werden.
Als Ausländer müssen Sie sich - noch bevor Sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben - innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Niederlassung einer Krankenversicherung anschliessen. Falls Sie dies versäumen, riskieren sie, Ihre Prämien rückwirkend nachzahlen zu müssen. Ausserdem sind die während dieser Periode angefallenen Gesundheitskosten nicht gedeckt.
Die Verordnung über die Krankenversicherung enthält auch einige Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der Schweiz. Zum Beispiel sind Personen, die für eine Ausbildung oder Weiterbildung in unserem Land leben (Studenten, Schüler, Praktikanten), sowie Dozenten und Forscher, die im Rahmen einer Lehr- oder Forschungstätigkeit in die Schweiz gekommen sind von der Versicherungsverpflichtung ausgenommen. Doch Vorsicht! Für eine Ausnahmegenehmigung muss man ein Gesuch einreichen! Sie müssen nachweisen können, dass Sie über einen Versicherungsschutz auf gleichem Niveau wie eine Schweizer Versicherung besitzen.
Sie dürfen also unter keinen Umständen versäumen, sich aktiv einer Krankenkasse anzuschliessen. Wenn Sie glauben, dass Sie von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, informieren Sie sich am besten auf der Webseite des BAG, um zu wissen, welche Behörde für Sie zuständig ist. Sie können auch Ihre Wohngemeinde für weitere Auskünfte kontaktieren.
Falls Ihre Einkünfte zu niedrig sind, um die Krankenversicherungsprämien zu zahlen, sind Sie trotz allem verpflichtet, sich einer Kasse anschliessen. Es kann aber sein, dass Sie dann Anrecht auf einen staatlichen Zuschuss haben. In manchen Kantonen wird Ihnen diesen Zuschuss gemäss Ihrer Steuererklärung gewährt. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, und Sie glauben, Anrecht auf einen Zuschuss zu haben, sollten Sie sich bei den Behörden Ihres Wohnorts informieren!
Vergleichen Sie die Versicherungsprämien der Krankenversicherungen!
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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