Obligatorische Krankenpflegeversicherung: was Ihnen Ihre Krankenkasse alles zurückerstatten muss

Sie wollen wissen, welche medizinischen Grundleistungen Ihre Krankenkasse Ihnen rückvergütet? Folgen Sie unserer kleinen Anleitung und fürchten Sie sich nicht davor den Versicherer zu wechseln: Sie haben ein Recht auf die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, egal bei welcher Kasse Sie sind!

16.11.2012 08:25

Wussten Sie’s? Auf Ebene der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind bezüglich Rückvergütung alle Krankenkassen gleichgestellt: alle sind verpflichtet die selben Leistungen zu übernehmen, welche vom BAG festgelegt sind.

Es handelt sich dabei um alle medizinischen Pflegeleistungen (Untersuchungen und Behandlungen), sowie um alle Arzneimittel die vom BAG, im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung, zur Rückvergütung in einem Grundleistungskatalog aufgelistet sind, sofern sie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Grundleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zu achtzehn Jahren gehören ebenfalls zu den Kosten die von allen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Wenn Sie an einer Krankheit leiden, für die Hilfsmittel eingesetzt werden müssen, wie z. B. eine Prothese, dann können Ihnen diese in manchen Fällen auch zurückerstattet werden. Der Zahnarztbesuch ist ein besonderer Fall: die damit verbunden Leistungen werden je nach Schwere der Pathologie rückvergütet, aber in den gängigen Fällen fast nie. Also keine Rückvergütungen für Karies und Zahnsteinentfernungen.

Sie müssen hospitalisiert werden? Die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (und somit alle Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung) erstattet Ihnen den Aufenthalt in der Allgemeinabteilung zurück, es sei denn, Sie haben eine Spitalzusatzversicherung. Seit diesem Jahr ist es auch möglich, sich in einer Einrichtung ausserhalb des Heimatkantones behandeln zu lassen: die Kosten werden von der Grundversicherung ebenfalls übernommen. Aber aufgepasst: es ist immer ratsam sich bei der Einrichtung und seiner Krankenkasse zu informieren, da je nach den Umständen Preisaufschläge angewandt werden könnten.

Sie werden ausserhalb unserer Landesgrenzen krank? Die Grundversicherungsleistungen variieren je nach Land (mit Unterschieden insbesondere zwischen EU-Ländern und anderen Ländern). Wohin Sie sich auch begeben, aber vor allem in Europa, nehmen Sie immer Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit: mit ihr werden Sie es in den meisten Fällen vermeiden können, die Kosten vorausschiessen zu müssen!

Quelle: Krankenkassenvergleich-praemien.ch, Patrick Ducret

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