Es ist möglich, den Krankenversicherungsvertrag für einen Wechsel zu SLKK zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Das Kündigungsschreiben muss unbedingt vor dem 30. November (Datum des Eingangs beim aktuellen Versicherer) versandt werden, damit der Antrag gültig ist.
Jeden Herbst muss SLKK Ihnen bis Ende Oktober die Höhe Ihrer neuen Prämien für das folgende Jahr mitteilen. Wenn diese nicht Ihren Erwartungen entsprechen, empfiehlt es sich, einen Online-Vergleich zu nutzen, um eine günstigere Alternative zu finden.